Förderrichtlinie

Ihre Idee. Unsere Unterstützung.

Ihre Idee.
Unsere Unterstützung.
Welche Projekte werden gefördert?

Die Paul und Wolfgang Schmidt-Stiftung fördert vorwiegend regional begrenzt gemeinnützige Zwecke in Südwestfalen, insbesondere in Lennestadt und Kirchhundem sowie an den TRACTO-Standorten. Ausgenommen sind Projekte und Forschungsvorhaben im Bereich NoDig/grabenloser Technologien. Diese können auch überregional gefördert werden.

Unter Berücksichtigung der Satzungszwecke werden einzelne Projekte aus dem Spektrum der untenstehenden Bereiche gefördert.

Hierbei wollen wir möglichst effizient und unbürokratisch unterstützen. Ausschließlich Förderanträge, die über das Online-Portal eingereicht werden, können berücksichtigt werden.

Der Förderprozess
1 Das Vorhaben muss in einem der sechs Stiftungszwecke angesiedelt sein.
2 Nach Einreichen einer Projektskizze über das Online-Formular unten auf dieser Seite wird ihre Anfrage initial geprüft.
3 Nach eingehender Prüfung , ob das Vorhaben zu den allgemeinen Stiftungszwecken, regionalen Begrenzungen und finanziellen Mitteln sowie den Stiftungsthemen passt, werden Sie aufgefordert eine detaillierte Projektbeschreibung inkl. Finanzierungsbedarf und Investitionsplan hochzuladen.
4 Anschließend werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen und den weiteren Ablauf besprechen.

Neben der jährlichen Schwerpunktförderung können auch Projekte innerhalb der anderen Stiftungszwecke, die den Kriterien der Stiftung entsprechen, eingereicht werden. Diese können ebenfalls gefördert werden, wenn und soweit ausreichend Budget für die Förderungen vorhanden ist.

Unsere Stiftungszwecke:
IconWissenschaft und Forschung
IconBildung und Erziehung
IconJugend- und Altenhilfe, öffentliches Gesundheits- sowie Wohlfahrtswesen
IconKunst, Kultur und Musik
IconSport
IconRettung und Schutz
Formular Förderantrag
Antragssteller
Projektskizze
Kontakt
Paul-Schmidt-Straße 257368 Lennestadtinfo@pws-stiftung.de
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